Ab dem 28. Dezember gilt in NRW: Sport im Innenbereich darf nur mit 2G+ mit zertifiziertem Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) betrieben werden (für alle Personen ab 18 Jahren, für unter 18 Jahre alten Personen reicht bis Mitte Januar der zertifizierte Test).
Das gilt also auch für unsere Tennis- und Hockeyhallen sowie die Traglufthalle - bitte achtet also darauf, dass ihr neben dem Impfnachweis immer auch einen zertifizierten Testnachweis vorzeigen könnt. Selbsttests gelten nicht!